Buchstabe M | Mitwirkung

Die Mitwirkung in den Schulen ist im Schulmitwirkungsgesetz geregelt. Schülervertreter in Mitwirkungsorganen gibt es im Grundschulbereich nicht. Auch eine SV ist nicht vorgesehen. Mitwirkungsorgane sind:
- Schulkonferenz
- Schulpflegschaft
- Klassenpflegschaft
- Fachkonferenzen, Lehrerkonferenz,Klassenkonferenz, Lehrerrat
Erziehungsberechtigte sind Mitglieder der Klassenpflegschaft.
Aus ihren Reihen wählen sie Vorsitzende, die Mitglieder der Schulpflegschaft sind. In der Schulkonferenz sitzen gleich viele Vertreter der Eltern– und Lehrerschaft.

Die Mitwirkung in den Schulen ist im Schulmitwirkungsgesetz geregelt. Schülervertreter in Mitwirkungsorganen gibt es im Grundschulbereich nicht. Auch eine SV ist nicht vorgesehen. Mitwirkungsorgane sind:
- Schulkonferenz
- Schulpflegschaft
- Klassenpflegschaft
- Fachkonferenzen, Lehrerkonferenz,Klassenkonferenz, Lehrerrat
Erziehungsberechtigte sind Mitglieder der Klassenpflegschaft.
Aus ihren Reihen wählen sie Vorsitzende, die Mitglieder der Schulpflegschaft sind. In der Schulkonferenz sitzen gleich viele Vertreter der Eltern– und Lehrerschaft.